Es gibt eine neue EU-Richtlinie, die die meisten Onlinehändler noch gar nicht auf dem Schirm haben — und sie greift genau da, wo es weh tut: bei der Gewährleistung. Die Richtlinie (EU) 2024/1799, das „Recht auf Reparatur", ist am 13. Juni 2024 beschlossen worden. Umgesetzt sein muss sie in den Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2026 — und ab genau diesem Datum gelten die neuen Regeln.
Die Schlagzeilen drehen sich um Hersteller, die reparieren müssen, und um eine EU-Reparaturplattform. Für dich als Verkäufer sind aber zwei ganz andere Punkte entscheidend, und die stehen im Kleingedruckten: Die Richtlinie ändert die Warenkaufrichtlinie 2019/771 — also das Kaufrecht, nach dem du an Verbraucher verkaufst.
Der wichtigste Punkt: Reparatur verlängert die Gewährleistung um 12 Monate
Das ist die Änderung, die jeden B2C-Shop betrifft — unabhängig davon, was du verkaufst.
Wählt ein Kunde bei einem Mangel die Reparatur (statt Ersatzlieferung), um die Ware in den vertragsgemäßen Zustand zu bringen, dann verlängert sich der Haftungszeitraum einmalig um zwölf Monate (Artikel 16 der Richtlinie, neuer Absatz 2a in Artikel 10 der Richtlinie 2019/771).
Praktisch heißt das: Aus den regulären zwei Jahren Gewährleistung werden nach einer Reparatur effektiv bis zu drei Jahre, in denen du für dieselbe Ware haftest. Das ist kein Randfall — es ist der Normalfall bei jedem reparierten Artikel.
Der zweite Punkt: eine neue Informationspflicht am Mangel
Bevor du als Verkäufer eine Abhilfe leistest, musst du den Kunden künftig aktiv informieren über
- sein Wahlrecht zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Ersatzlieferung und
- die mögliche Verlängerung des Haftungszeitraums, wenn er sich für die Reparatur entscheidet.
Das ist eine neue Pflicht (Artikel 16 der Richtlinie, neuer Absatz 2a in Artikel 13 der Richtlinie 2019/771). Sie betrifft deine Reklamationsabläufe, deine Textbausteine in Support-Mails und womöglich die Hinweise, die du im Bestell- oder Retourenprozess ausspielst.
Ab wann genau — und für welche Verträge
Der Stichtag ist der 31. Juli 2026. Wichtig: Die geänderten Kaufrechts-Regeln gelten nur für Kaufverträge, die nach dem 31. Juli 2026 geschlossen werden (Übergangsbestimmung, Artikel 21). Für Altbestellungen ändert sich nichts rückwirkend — der Schnitt läuft sauber ab dem Vertragsdatum.
Die Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten. Sie muss also erst in nationales Recht gegossen werden — in Deutschland voraussichtlich über das Kaufrecht im BGB. Der finale Wortlaut deiner nationalen Umsetzung kann im Detail abweichen; die Richtung — 12 Monate mehr nach Reparatur, neue Informationspflicht — steht aber fest.
Was gilt für Gebraucht- und Refurbished-Ware?
Kurz: Die Richtlinie regelt den Verkauf gebrauchter oder überholter (refurbished) Ware nicht als eigenes Geschäftsmodell. Es gibt keine neuen Verkaufs- oder Kennzeichnungspflichten speziell für Gebraucht- oder Refurbished-Shops. „Überholte Waren" tauchen aber an drei Stellen auf, die du kennen solltest:
- Refurbished als Ersatz — nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch. Wählt ein Kunde bei einem Mangel die Ersatzlieferung, darf der Verkäufer statt Neuware eine überholte Ware liefern — aber nur, wenn der Verbraucher das ausdrücklich wünscht (Artikel 16 Nr. 4 der Richtlinie, der Artikel 14 der Warenkaufrichtlinie 2019/771 ändert). Einfach ein Refurbished-Gerät als Ersatz einsetzen geht also nicht.
- Refurbished als Leihgerät während der Reparatur. Während einer Nachbesserung darf die kostenlose Ersatzware, die der Verkäufer stellt, ausdrücklich auch eine überholte Ware sein. Beim Hersteller gilt Ähnliches: Ist eine Reparatur unmöglich, darf er eine überholte Ware anbieten (Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe d).
- Refurbished-Verkäufer auf der EU-Reparaturplattform. Die geplante Europäische Online-Plattform kann neben Reparaturbetrieben auch Verkäufer überholter Waren und Käufer fehlerhafter Waren zur Überholung listen. Die Registrierung dafür ist freiwillig (Artikel 7).
Wichtig: Die beiden Kernpunkte von oben — 12 Monate mehr Gewährleistung nach einer Reparatur und die neue Informationspflicht — gelten genauso für gebrauchte und refurbished Ware, sofern du an Verbraucher verkaufst. Und ein Detail, das diese Richtlinie nicht anfasst: Die Warenkaufrichtlinie 2019/771 erlaubt für gebrauchte Waren schon heute eine verkürzte Haftungsdauer (auf mindestens ein Jahr, wenn vereinbart). Wie sich das mit der neuen 12-Monats-Verlängerung nach einer Reparatur verzahnt, ist ein Fall für die nationale Umsetzung und deine anwaltliche Klärung — keine pauschale Antwort.
Wenn du bestimmte Produktkategorien vertreibst: die Reparaturpflicht
Die eigentliche Reparaturverpflichtung (Artikel 5) trifft zunächst den Hersteller — aber nur für Waren, für die es EU-weite Reparierbarkeits-Anforderungen gibt. Diese Kategorien listet Anhang II der Richtlinie:
- Waschmaschinen und Waschtrockner, Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Kühlgeräte
- Elektronische Displays (z. B. Monitore, Fernseher)
- Staubsauger
- Schweißgeräte
- Server und Datenspeicherprodukte
- Smartphones, schnurlose Telefone und Slate-Tablets
- Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bikes)
Für Onlinehändler ist eine Regel besonders relevant: Sitzt der Hersteller außerhalb der EU und hat keinen Bevollmächtigten in der Union, geht die Reparaturpflicht auf den Importeur über — und fehlt auch der, auf den Vertreiber (Artikel 5 Absatz 3). Wer solche Geräte importiert oder als Händler in Verkehr bringt, kann also in die Herstellerpflichten hineinrutschen. Wenn du in diesen Kategorien unterwegs bist, lohnt sich ein genauer Blick auf deine Lieferkette: Gibt es für jedes Produkt einen greifbaren EU-Verantwortlichen — oder bist am Ende du es?
Was noch dazugehört (Kontext, nicht Pflicht für dich)
Zwei Bausteine der Richtlinie betreffen dich als reinen Verkäufer nicht direkt, sind aber gut zu kennen:
- Europäisches Formular für Reparaturinformationen (Anhang I): ein standardisiertes Formular mit Preis, Dauer und Bedingungen einer Reparatur. Es ist freiwillig und richtet sich an Reparaturbetriebe — nicht an Shops, die nur verkaufen.
- Europäische Online-Plattform für Reparaturen: eine EU-Suchplattform, über die Verbraucher Reparaturbetriebe finden. Sie soll bis zum 31. Juli 2027 betriebsbereit sein.
Verstöße gegen die nationalen Umsetzungsvorschriften sollen mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden" Sanktionen belegt werden (Artikel 15). Was das konkret bedeutet, legt jeder Mitgliedstaat selbst fest.
Was du jetzt konkret tun kannst
Kein Grund zur Hektik, aber ein paar Dinge lassen sich früh und in Ruhe vorbereiten:
- Gewährleistungs-Fristen im Blick behalten. Prüfe, ob dein Shop-, Warenwirtschafts- oder Ticketsystem den Zeitpunkt einer Reparatur erfassen kann — denn ab dann läuft die verlängerte Frist. Wer heute nur „gekauft am" speichert, hat die 12 Monate später nicht im Griff.
- Reklamationsablauf und Textbausteine anfassen. Die neue Informationspflicht (Wahl Reparatur/Ersatz + mögliche Fristverlängerung) gehört in deine Support-Vorlagen und ggf. in die Hinweise im Retouren-/Reklamationsprozess.
- Lieferkette bei Anhang-II-Produkten prüfen. Verkaufst du Waschmaschinen, Displays, Smartphones, E-Bikes & Co.? Dann kläre, wer die Herstellerpflichten trägt — und ob du als Importeur oder Vertreiber betroffen bist.
- Vertragsdatum als Stichtag verstehen. Die neuen Regeln greifen für Verträge ab dem 31. Juli 2026. Das Datum sauber im System zu haben, macht die Abgrenzung später einfach.
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Dieser Beitrag fasst zusammen, was die Richtlinie (EU) 2024/1799 vorsieht und was daran für Onlinehändler praktisch relevant ist. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine. Ob und wie die Richtlinie in deinem konkreten Fall gilt, hängt von der nationalen Umsetzung, deinem Sortiment, deiner Rolle in der Lieferkette und deinen Verträgen ab — das klärst du verbindlich mit deinem Anwalt oder deiner Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Der Stichtag am 31. Juli 2026 wirkt weit weg, ist es aber nicht — wer seine Prozesse und Systeme früh anpasst, geht ohne Zeitdruck hinein. Fragen zur technischen Umsetzung in deinem Shop, etwa zum Erfassen von Reparatur-Zeitpunkten oder zu Hinweistexten im Kaufprozess? Schreib mir über das Kontaktformular.


